Apotheken: Die meisten gaengigen Medikamente sind in ueberall vertretenen Farmacias und Drogarias ohne Rezept erhaeltlich

Armut: Es gibt viel Armut in Brasilien, aber man bekommt sie kaum zu sehen, wenn man sie nicht sucht. Bettler, Strassenkinder, Strassenhaendler und dergleichen trifft msn nur selten und wenn, bedeuten sie in der Regel keine Bedrohung.

Cybercafes oder Lanhaeuser - gibt es an jeder Strassenecke

Einreise: Fuer einen Aufenthalt von bis 90 Tagen benoetigen Touristen aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz einen Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gueltig ist. Vor der Einreise erhaelt man im Flugzeug das ¨Cartão de Entrada/saida¨genannte Ein- und Ausreiseformular, das ausgefuellt bei der Grenzkontrolle vorgelegt werden muss. Man bekommt anschliessend einen mit dem Einreisedatum gestempelten Durchschlag dieses Formblatts zurueck, der bei der Ausreise ueberprueft wird. Bei Verlust des Dokuments kann es zu Problemen kommen. Der Reisepass muss mindestens noch ein halbes Jahr gueltig sein. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt fuer 3 Monate, einmal kann man fuer 3 Monate verlaengern (insgesamt 6 Monate pro Jahr);

FKK: In Brasilien so gut wie unbekannt. öben ohne¨auch nicht ueblich. Die Sitte verlangt komplett bekleidet zu sein - auch wenn der Tanga (Mini-Bikini) nur aus einem hauchduennen Faden besteht.Es geht strenger zu, als die freizuegig entbloessten Koerperteile zu signalisieren scheinen. Man zieht sich auf keinen Fall, auch nicht hinter vorgehaltenem Handtuch, am Strand um.

Fotografieren Meistens haben Brasilianer Spass daran, fotografiert zu werden. Bereitwillig posieren sie für Touristen, Misstrauen oder Hemmungen kennen die wenigsten. Dennoch ist beim Fotografieren Feingefühl angesagt: Wer mit der Kamera rücksichtslos in den Lebensbereich anderer Leute eindringt, womöglich hemmungslos mit dem Zoom das Elend ablichtet, missachtet die Gefühle und die Würde dieser Menschen. Deshalb sollte man grundsätzlich um Erlaubnis fragen oder sich durch Gesten verständlich machen. Nicht ratsam ist es, militärische Anlagen im Bild festzuhalten. Auch Polizisten mögen es nicht, bei Amtshandlungen fotografiert zu werden. Darüber hinaus sollte man immer gut auf seine Fotoausrüstung aufpassen. Wer durch die Strassen mit einer Kamera vor dem Bauch stolziert, provoziert geradezu einen Diebstahl. Besser ist es, den Fotoapparat oder die Videokamera diskret in einer unauffälligen Tasche z.B. eine Plastiktüte, mit sich zu führen und nicht in einem Fotokoffer

Geld: Wieviel Geld man braucht, haengt vom Lebenstil ab. Man kann fuer 4-5 Euro eine Malzeit + Getraenk bekommen, man kann aber auch ohne Probleme 20-30 Euro ausgeben. Geld tauscht man am besten bei der Ankunft am Flughafen. In allen Orten kann man Geld am Geldautomaten (24 Stunden) mit der normalen EC-Karte abheben (bester Kurs). Visa und Mastercard sind die am weitesten verbreiteten Kreditkarten und fast in jedem Laden kann man damit bezahlen. Traveller-Schecks sind unwirtschaftlich und teuer, ebenso US-Dollar, Währung: Wechselkurse

Handys: Nicht alle Deutschen Handys funktionieren grundsätzlich in Brasilien. Mit Ihrer Vodafone-Karte können Sie in Brasilien mobil telefonieren und angerufen werden - in allen GSM-Netzen - mit deren Betreibern Vodafone ein International Roaming-Abkommen vereinbart hat. Auch E-Plus sorgt dafür, in Brasilien auf den gewohnten Komfort beim mobilen Telefonieren nicht verzichten müssen, damit Sie international mobil in Verbindung bleiben. Eine Alternative wäre sich eine Prepaid-Karte zu kaufen. Je nach Bundesstaat haben Sie die Chance, mit Ihrem Handy einen Provider zu erreichen, der bereits den GSM-Standard verwendet. Miethandy´s gibt es unter anderem auch an Flughäfen, sie sind aber sehr teuer (ab ca. € 10,- bis € 13,- pro Tag). Der brasilianische Standard ist das amerikanische TDMA, bzw. CDMA

Kleidung: Die Brasilianer kleiden sich stets informell. Tagsueber Polo- oder T-shirt, Sandalen oder Flip-Flops. Fuer die Abende in Rio ist fuer die Frauen ein leichtes, sportliches Sommerkleid, fuer die Herren Polohemd mit legerer langer Hose oder Jeans zu empfehlen. Da man sich meist in klimatisierten Raeumen aufhaelt, sollte man eine leichte Jacke oder Pullover dabei haben. Krawatte, Jackett oder aehnliche formelle Kleidung ist eher nicht angesagt. Badesachen nicht vergessen, eine leichte Kopfbedeckung und ein guter Sonnenschutz, mindesten Schutzfaktor 30.

Laerm ist Leben: Es ist sinnlos dagegen einschreiten zu wollen. Ohropax und Gelassenheit helfen ueber die schlimmsten Geraeuschwellen

Minderjährige, die von keinem oder auch nur einem der beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit –einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten (bei der Einreise wird in der Regel nicht nach der entsprechenden Erklärung verlangt). Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. In Brasilien geborene Minderjährige und vermutlich auch im Ausland geborene Minderjährige mit brasilianischem Pass bedürfen in der Regel einer Genehmigung eines brasilianischen Richters, wenn sie aus Brasilien ohne Begleitung durch beide Eltern ausreisen wollen.

Oeffnungszeiten: Die allgemeinen Ladensoeffnungszeiten in den Staedten sind von 9.00 - 18.30 Uhr. Die meisten Shoppings und Supermaerkte schliessen um 22.00 Uhr, grosse Supermaerkte haben zum Teil auch 24 Stunden geoeffnet. In kleinen Staedten und Touristenzentren, ist auch sonntags bis 12.oo Uhr geoeffnet. Die Postaemter haben gewoehnlich am Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geoeffnet. Banken oeffnen nur von Montag bis Freitag von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Trinkgeld: Hotels und Restaurants schlagen in Brasilien gewoehnlich auf den Rechnungsbetrag noch 10% Bedienungsgeld auf. Einige Hotels tun es aber nicht, und manche Restaurants praesentieren ihre Rehnung mit der Aufschrift ¨Servico não incluido (Bedienungsgeld nicht inbegriffen), in diesem Fall soltte man selbst 10% hinzugeben. Auf zusaetzliche Trinkgelder kann man verzichten, ausser wenn der Service aussergewoehnlich gut war. In Hotels gibt man je nach Zufriedenheit und Kategorie einen halben bis einen US-Dollar pro Tag für das Zimmermädchen, und Portier , Friseur 10% der Rechnung, Gepaecktraeger rechnen entweder nach eigenem Tarif ab, in der Regel1/2 Dollar pro Gepaeckstueck. Bei Taxifahrern rundet man meist den Betrag auf.

Strafrechtliche Bestimmungen - Drogen Vor Drogenkonsum und Drogenhandel wird nachdrücklich gewarnt. Drogendelikte werden in Brasilien streng geahndet und es drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.

Sexualstraftaten Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen nach brasilianischem Recht strafbar sind. . In Zusammenhang mit Prostitution kommt es relativ häufig zu sog. Beischlafdelikten ("golpe de cinderela") - teilweise nach Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln an das Opfer. Es wird deshalb dringend empfohlen, vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen

Tier- und Pflanzenschutz Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den bras. Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Sorten von Zierfischen aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne!). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen von einem bras. Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Angesichts des umfangreichen und damit zwangsläufig unübersichtlichen Katalogs von in Brasilien geschützten Tieren und Pflanzen wird Reisenden geraten, keine Tiere oder Pflanzen zu kaufen, zu sammeln oder auszuführen. Unabhängig von den bras. Regelungen ist zu beachten, dass auch die Einfuhr nach Deutschland von solchen Tieren und Pflanzen, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, unzulässig ist bzw. nur bei Vorliegen einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung erlaubt ist. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Internetseite www.bfn.de

Zeitzonen Die Jahreszeiten in Brasilien sind denen auf der nördlichen Halbkugel zeitlich entgegengesetzt...

Zoll: Die Einfuhr von persönlichen Bedarfgegenständen nach Brasilien ist zollfrei. Ausserdem dürfen pro Person je eine Foto- oder Videokamera, Radio, Recorder, Notebook eingeführt werden. Seit der Lockerung der Auslangseinfuhren auch für hochwertige Geräte im Rahmen der Wirtschaftsunion Mercosur gibt es allerdings diesbezüglich kaum noch Kontrollen bei Touristen. Ausserdem dürfen Erwachsene zwei Liter alkoholische Getränke; drei Liter Wein, 600 Zigaretten, 25 Zigarren, 280ml Parfum und 700ml Toilettenwasser einführen.

Bei der Rückkehr nach Deutschland dürfen neben dem persönlichen Gepäck 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos, zwei Liter Wein und ein Liter Spirituosen bis 22% Alkohol mitgebracht werden. Ausserdem 500g Kaffee, 100g Tee und Geschenke bis zum Wert von ca. € 179,00. Einkäufe aus "Duty-Free-Shops" brauchen nicht verzollt zu werden. Bewahren Sie jedoch alle Quittungen bis zum Verlassen des Landes auf.

Antiquitaeten, Edelsteine, Fosilien, sakrale Kunstgegenstaende und Waffen duerfen aus Brasilien grundsaetzlich nicht ausgefuehrt werden. In Deutschland gelten darueber hinaus die Massgaben des Bundesnaturschutzgesetzes.Felle, Papageienfedern, Tierhaeute, -panzer und Zaehne von Wildkatzen , auch dann nicht wenn sie z.B.zu kunsthandwerklichen Gegenstaenden (Indianerschmuck) verarbeitet wurden

 

 

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